| In meiner Veröffentlichung vom 22.04.2010 habe ich darüber berichtet, dass nach der Beschlussdrucksache Nr. 37/2010 vom 22.02.2010 ab sofort keine städtebaulichen Infrastrukturkostenverträge in den dörflichen Stadtteilen für dortige Baugebiete vereinbart werden.
Das hat mich veranlasst, an die Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge., Fachdienst Stadtentwicklung, Bau und Umwelt sowie Planung und Bauordnung, folgende Fragen zu stellen und um deren Beantwortung zu bitten:
Wie ist die Sach- und Rechtslage vergangenheitsbezogen?
Werden die geschlossenen Verträge aufgehoben?
Werden die bereits entrichteten finanziellen Leistungen aus den Verträgen zurückerstattet?
Grundlage meiner Anfrage war mein Wissen, dass die geforderten Beiträge aus den Infrastrukturkosten aus Baugebieten in Suttorf für den Bau eines Jugendhauses in Suttorf im zeitlichen Rahmen der Vertragsdauer verwendet werden musste.
Leider ist der Bau eines Jugendhauses nicht weiter verfolgt und damit auch nicht umgesetzt worden. Somit ist für mich der Rechtsgrund der Erhebung der Infrastrukturkosten entfallen.
Die Stadtverwaltung Neustadt a. Rbge, Fachdienst Planung und Bauordnung, hat mit Schreiben vom 06.07.2010 auf meine Fragen allgemein für alle dörflichen Stadtteile geantwortet.
Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass in den meisten Fällen die vereinbarten und gezahlten Beiträge zweckgebunden vertragsgemäß verwendet worden sind. Wenn sich bereits in der Vertragslaufzeit zeigte, dass der Bedarf nicht mehr gegeben war, wurde auf die Zahlung der vereinbarten Infrastrukturbeiträge verzichtet. Die bereits eingegangenen und nicht zweckgebunden zu verwendenden Gelder sind auf Antrag weitestgehend zurückerstattet worden.
Nach den vorgenommenen Ausführungen betrachte ich daher meine Anfrage für erledigt.



